SFB-Errichtung
Die Errichtung einer Swiss Finance Branch geht wie folgt von statten:
- Eintragung der SFB im Handelsregister des Kantons, wo sich das Branch-Domizil befindet.
- Hauptsitz stellt SFB finanzielle Mittel in Form eines unentgeltlichen Dotationskapitals zur Verfügung.
- Höhe: min. CHF 100 Mio.
- Verwendungszweck: Finanzdienstleistungen.
- Eröffnung Buchführung
- Notwendige Meldungen
Weitere Informationen
- www.unternehmens-finanzierung.ch
- www.cash-pooling.ch
- www.factoring-definition.ch (in Bearbeitung)







