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SFB-Errichtung

Die Errichtung einer Swiss Finance Branch geht wie folgt von statten:

  • Eintragung der SFB im Handelsregister des Kantons, wo sich das Branch-Domizil befindet.
    • Hauptsitz stellt SFB finanzielle Mittel in Form eines unentgeltlichen Dotationskapitals zur Verfügung.
    • Höhe: min. CHF 100 Mio.
    • Verwendungszweck: Finanzdienstleistungen.
  • Eröffnung Buchführung
  • Notwendige Meldungen

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